09.04.2005
BGH: Provider-Registrierung auf eigenen Namen rechstwidrig
Der BGH hat entschieden, dass ein Provider, der eine Domain für seinen Kunden registriert, diese nicht auf den eigenen Namen laufen lassen darf. ... Vielmehr ist er verpflichtet, die Domain auf den Namen seines Kunden zu registrieren, andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig und kann später zur Freigabe der Domain verpflichtet werden.
SchuKo.Net registriert Domains ausschließlich auf den Namen ihrer Kunden, seit jeher.
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veröffentlicht von Thomas Kochler am 09.04.05 um 18:35 Uhr
Kategorien: Domains
